Meldepflicht erweitert
01.03.2012 - 00:00 von BerndSchulze
Meldepflicht für Keuchhusten, Mumps, Röteln und Windpocken
Am 12. und 17. Februar 2012 erschienen in der Ärztezeitung bzw. dem Deutschen Ärzteblatt Artikel zum Gesetzentwurf für die Meldepflicht von Mumps, Röteln, Pertussis und Varizellen. Im Artikel der Ärztezeitung mit dem Titel „Bundestag beschließt Meldepflicht für Mumps & Co“ heißt es: „Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag für Ärzte und Labore eine Meldepflicht für Mumps, Windpocken, Keuchhusten und Röteln eingeführt.“ Diese Artikel haben bereits zu zahlreichen Rückfragen von Gesundheitsämtern, Ärzten und Laboren geführt, ob die Meldepflicht bereits gälte. Richtig ist, dass der Bundestag die Meldepflicht beschlossen hat, jedoch muss das Gesetz nun im Bundesrat abgestimmt werden. Das RKI erarbeitet aktuell die Falldefinition für die vier Krankheiten und stimmt diese mit den Bundesländern ab. Des Weiteren werden die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Meldepflicht als auch begleitende Artikel für das Epidemiologische Bulletin, für die RKI-Internetseiten und weitere einschlägige Informationsquellen der Ärzteschaft vorbereitet.
http://www.rki.de/cln_109/nn_205760/DE/Content/Infekt/IfSG/meldepflichten.html?__nnn=true
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_02/2012_067/01.html
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